Kurztitel

Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 147

Inkrafttretensdatum

01.01.1953

Außerkrafttretensdatum

31.12.2001

Text

Paragraph 147, Bewilligungsstampiglien.

  1. Absatz eins,Für gekürzte Ausfertigungen sind folgende Stampiglien zu verwenden, deren Platten zur leichteren Unterscheidung verschiedene Farben tragen:
    1. Litera a
      Allgemeine Bewilligungsstampiglie (grün):

Anmerkung, Wappen nicht darstellbar.)

Beschluß.

  Das Gericht bewilligt diesen Antrag. Die Kosten des Antragstellers

werden mit .......... S .......... g bestimmt.

                  Bezirksgericht Feldbach, Abt. 2,

                  am ...................... 19....

  b) Stampiglie für Wechselzahlungsauftrag (weiß):

                 (Anm.: Wappen nicht darstellbar.)

                      Wechselzahlungsauftrag.

  Das Gericht erläßt den beantragten Wechselzahlungsauftrag. Gegen

diesen können binnen drei Tagen Einwendungen erhoben werden. Die

Kosten der klagenden Partei werden mit ......... S.......... g

bestimmt.

                        Handelsgericht Wien,

                  Wien, I., Riemergasse 7, Abt. 4,

                  am ..................... 19....

  c) Allgemeine Exekutionsbewilligungsstampiglie (braun):

                 (Anm.: Wappen nicht darstellbar.)

                       Exekutionsbewilligung

  Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.

  Die Kosten der betreibenden Partei werden mit

  .......... S .......... g bestimmt.

                  Bezirksgericht Innere Stadt-Wien

                  Wien, 1., Riemergasse 7, Abt. 3,

                  am ..................... 19....

  d) Stampiglie für Forderungspfändung ohne Überweisung (rot):

                 (Anm.: Wappen nicht darstellbar.)

                       Exekutionsbewilligung

  Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.

  Die Überweisung wird dem Exekutionsgerichte vorbehalten. Die Kosten

der betreibenden Partei werden mit...... ... S ........ g bestimmt.

                        Handelsgericht Wien,

                   Wien I. Riemergasse 7, Abt. 3,

                   am ................... 19....

  e) Stampiglie für den Überweisungsbeschluß des Exekutionsgerichtes

     (violett):

                 (Anm.: Wappen nicht darstellbar.)

                       Überweisungsbeschluß.

  Das Exekutionsgericht überweist die gepfändete Forderung dem

betreibenden Gläubiger bis zur Höhe seiner vollstreckbaren Forderung

zur Einziehung, unbeschadet etwa früher erworbener Rechte anderer

Personen.

                      Bezirksgericht Liesing, Abt. 2,

                      am ................. 19....

  1. Absatz 2,Die unter d) genannte Stampiglie ist auch dann zu verwenden, wenn der Antrag auf Pfändung und Überweisung beim Exekutionsgerichte gestellt wird, über die Überweisung aber erst später entschieden wird. In letzterem Fall sind die Worte “dem Exekutionsgerichte” zu streichen. Für stark beschäftigte Exekutionsgerichte kann die Stampiglie auch ohne diese Worte hergestellt werden. Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Exekutionsgericht, so hat es den Abdruck der unter d) genannten Stampiglie so anzubringen, daß entweder rechts oder unterhalb Raum für den Abdruck der unter e) genannten Stampiglie bleibt.