- Litera aAllgemeine Bewilligungsstampiglie (grün):
Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz
Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,
Paragraph 147
01.01.1953
31.12.2001
Paragraph 147, Bewilligungsstampiglien.
Beschluß.
Das Gericht bewilligt diesen Antrag. Die Kosten des Antragstellers
werden mit .......... S .......... g bestimmt.
Bezirksgericht Feldbach, Abt. 2,
am ...................... 19....
b) Stampiglie für Wechselzahlungsauftrag (weiß):
(Anm.: Wappen nicht darstellbar.)
Wechselzahlungsauftrag.
Das Gericht erläßt den beantragten Wechselzahlungsauftrag. Gegen
diesen können binnen drei Tagen Einwendungen erhoben werden. Die
Kosten der klagenden Partei werden mit ......... S.......... g
bestimmt.
Handelsgericht Wien,
Wien, I., Riemergasse 7, Abt. 4,
am ..................... 19....
c) Allgemeine Exekutionsbewilligungsstampiglie (braun):
(Anm.: Wappen nicht darstellbar.)
Exekutionsbewilligung
Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.
Die Kosten der betreibenden Partei werden mit
.......... S .......... g bestimmt.
Bezirksgericht Innere Stadt-Wien
Wien, 1., Riemergasse 7, Abt. 3,
am ..................... 19....
d) Stampiglie für Forderungspfändung ohne Überweisung (rot):
(Anm.: Wappen nicht darstellbar.)
Exekutionsbewilligung
Das Gericht bewilligt die beantragte Exekution.
Die Überweisung wird dem Exekutionsgerichte vorbehalten. Die Kosten
der betreibenden Partei werden mit...... ... S ........ g bestimmt.
Handelsgericht Wien,
Wien I. Riemergasse 7, Abt. 3,
am ................... 19....
e) Stampiglie für den Überweisungsbeschluß des Exekutionsgerichtes
(violett):
(Anm.: Wappen nicht darstellbar.)
Überweisungsbeschluß.
Das Exekutionsgericht überweist die gepfändete Forderung dem
betreibenden Gläubiger bis zur Höhe seiner vollstreckbaren Forderung
zur Einziehung, unbeschadet etwa früher erworbener Rechte anderer
Personen.
Bezirksgericht Liesing, Abt. 2,
am ................. 19....