Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Bund auf Grund des Amtshaftungsgesetzes
Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1949,
römisch fünf
Paragraph 3
15.02.1949
10/13 Amtshaftung, Organhaftpflicht, Polizeibefugnis-Entschädigung
Die Vorschriften dieser Verordnung finden auch auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen aus Rechtsverletzungen nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 12. Juli 1872, R. G. Bl. Nr. 112, die vor dem Wirksamkeitsbeginn des Amtshaftungsgesetzes begangen wurden, wegen deren aber ein Verfahren noch nicht anhängig ist, Anwendung.
RGBl. Nr. 112/1872
30.09.2025
10000226
NOR12003781
N1194912795P