Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen den Bund auf Grund des Amtshaftungsgesetzes
Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1949,
römisch fünf
Paragraph 2
15.02.1949
10/13 Amtshaftung, Organhaftpflicht, Polizeibefugnis-Entschädigung
Die Finanzprokuratur verständigt den Geschädigten, ob sein Ersatzanspruch anerkannt oder ganz oder zum Teil verweigert wird.
30.09.2025
10000226
NOR12003780
N1194912794P