Absatz eins,Gegenstand dieses Bundesgesetzes sind Ansprüche aus Privatdienstverhältnissen, die während der deutschen Besetzung Österreichs im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Machtübernahme entweder dem Berechtigten auf Grund von Gesetzen oder anderen Anordnungen entzogen oder nicht erfüllt worden sind.