Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1948,
K
Artikel eins
08.09.1948
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
„Die Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten der beruflichen Vertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet steht nach dem gegenwärtigen Stande der Kompetenzverteilung gemäß Artikel 15, Abs. (1), Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929, ohne Rücksicht auf die Art der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers, auf den Umfang des Betriebs und auf die Zahl der in den Betrieben dauernd beschäftigten Arbeitnehmer, den Ländern zu.“
Landesarbeiterkammern, Gesetzliche berufliche Vertretungen
23.08.2022
10000218
NOR12003729
N11948122970