Verfügungen, die den Bestand des Unternehmens selbst berühren, wie Betriebsstillegung, der Abschluß oder die Lösung von Verträgen, die die Veräußerung, Verpachtung, Vermietung oder Verpfändung von Teilen des Unternehmens oder zum Unternehmen gehöriger Liegenschaften oder bücherlicher Rechte zum Gegenstand haben oder die Vornahme von wesentlichen Änderungen an den genannten Liegenschaften sowie die Aufnahme neuer und die Auflösung bestehender Geschäftszweige.