Absatz eins,Zur Erstattung der Meldung sind Meldeblätter nach dem Muster der Beilage 1 zu verwenden. Die Registrierungsbehörde kann die Ausfüllung der Meldeblätter in doppelter Ausfertigung anordnen.
Durchführung des Verbotsgesetzes 1947
Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1947,
Paragraph 13
19.04.1947