Kurztitel

Durchführung des Verbotsgesetzes 1947

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 64 aus 1947,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

19.04.1947

Text

Paragraph 13,

  1. Absatz eins,Zur Erstattung der Meldung sind Meldeblätter nach dem Muster der Beilage 1 zu verwenden. Die Registrierungsbehörde kann die Ausfüllung der Meldeblätter in doppelter Ausfertigung anordnen.
  2. Absatz 2,Eine Abschrift des Meldeblattes ist dem zuständigen Arbeitsamt, in Wien dem Landesarbeitsamt zu übermitteln.