Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Griechenland
Bundesgesetzblatt Nr. 20 aus 1931,
Artikel 35
03.01.1931
Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Vertrages einschließlich derer, die den Charakter der Streitfälle betreffen, sind dem Ständigen Internationalen Gerichtshof zu unterbreiten.