Kurztitel

Freundschaftsvertrag zwischen Österreich und den USA

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1931,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 8

Inkrafttretensdatum

27.05.1931

Text

Artikel römisch acht. Die Staatsangehörigen und die Waren jedes der hohen vertragschließenden Teile sollen innerhalb der Gebiete des anderen hinsichtlich der inneren Abgaben, der Durchfuhrabgaben, der Gebühren für Lagerung und Benutzung anderer Hilfsmittel, sowie hinsichtlich der Höhe von Rückerstattungen und Vergütungen dieselbe Behandlung erfahren, wie Staatsangehörige und Waren des eigenen Landes.