Bundes-Verfassungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930, zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
BVG
Artikel 118
19.12.1945
20.07.1962
B-VG
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Die Ortsgemeinden und Gebietsgemeinden sind auch selbständige Wirtschaftskörper; sie haben das Recht, Vermögen aller Art zu besitzen und zu erwerben und innerhalb der Schranken der Bundes- und Landesgesetze darüber zu verfügen, wirtschaftliche Unternehmungen zu betreiben, ihren Haushalt selbständig zu führen und Abgaben einzuheben.
Gemeinde, selbständiger Wirtschaftskörper, Vermögensfähigkeit,
Privatwirtschaftsverwaltung, Steuer, Bundesgesetz, Gemeindehaushalt,
Budget
10.01.2020
10000138
NOR12002793
N1193018926R