Kurztitel

Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Italien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1930,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 16

Inkrafttretensdatum

27.06.1930

Text

Artikel 16.

Der vorliegende Vertrag wird so bald als möglich ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden werden in Rom ausgetauscht werden.