Einheitliche 5prozentige Rente 1868 (auf Papiergulden lautend, Zinsenfälligkeit 1. Februar bis 1. August),
Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1930,
Artikel 9
08.05.1930
Die im Artikel 5 des gegenwärtigen Übereinkommens genannten Erlöse werden von der belgischen Regierung auch zur Zahlung des die österreichische Bundesregierung belastenden Anteiles an den zwischen 4. November 1918 und dem 16. Juli 1920 fällig gewordenen Zinsscheinen der folgenden Anleihen der österreichischen nichtsichergestellten Vorkriegsschuld verwendet, nämlich: