Kurztitel

Bundes-Verfassungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 62

Inkrafttretensdatum

03.01.1930

Außerkrafttretensdatum

30.06.1934

Text

Artikel 62.

  1. Absatz eins,Der Bundespräsident leistet bei Antritt seines Amtes vor der Bundesversammlung das Gelöbnis:

    ,,Ich gelobe, daß ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.”

  2. Absatz 2,Die Beifügung einer religiösen Beteuerung ist zulässig.