Kurztitel

Bundes-Verfassungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 58,

Inkrafttretensdatum

03.01.1930

Außerkrafttretensdatum

30.06.1934

Beachte

Artikel 58, ist in dieser Fassung nie in Kraft getreten vergleiche Art. II

Paragraph 15, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1929,). Das in Artikel 35, in der Fassung der

Zweiten Bundes-Verfassungsnovelle angekündigte BVG ist nie erlassen

worden.

Text

Artikel 58. (1) Die Mitglieder des Länderrates genießen während der ganzen Dauer ihrer Funktion die Immunität von Mitgliedern des Landtages des Landes, dessen Landesregierung sie angehören.

  1. Absatz 2Für die Mitglieder des Ständerates findet Artikel 57 sinngemäß Anwendung.