Kurztitel

Bundes-Verfassungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 56

Inkrafttretensdatum

03.01.1930

Außerkrafttretensdatum

30.06.1934

Beachte

Artikel 56, ist in dieser Fassung nie in Kraft getreten vergleiche Artikel römisch zwei

Paragraph 15, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1929,). Das in Artikel 35, in der Fassung der

Zweiten Bundes-Verfassungsnovelle angekündigte BVG ist nie erlassen

worden.

Text

F. Stellung der Mitglieder des Nationalrates

und des Bundesrates.

Artikel 56. Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Länder- und Ständerates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.