Bundes-Verfassungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,
Artikel 56
03.01.1930
30.06.1934
Artikel 56, ist in dieser Fassung nie in Kraft getreten vergleiche Artikel römisch zwei
Paragraph 15, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1929,). Das in Artikel 35, in der Fassung der
Zweiten Bundes-Verfassungsnovelle angekündigte BVG ist nie erlassen
worden.
F. Stellung der Mitglieder des Nationalrates
und des Bundesrates.
Artikel 56. Die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Länder- und Ständerates sind bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden.