Bundes-Verfassungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,
Artikel 41
03.01.1930
30.06.1934
Artikel 41, ist in dieser Fassung nie in Kraft getreten vergleiche Artikel römisch zwei
Paragraph 15, BVG, Bundesgesetzblatt Nr. 393 aus 1929,). Das in Artikel 35, in der Fassung der
Zweiten Bundes-Verfassungsnovelle angekündigte BVG ist nie erlassen
worden.
D. Der Weg der Bundesgesetzgebung.
Artikel 41. (1) Gesetzesvorschläge gelangen an den Nationalrat entweder als Anträge seiner Mitglieder oder als Vorlagen der Bundesregierung. Der Länderrat und der Ständerat können durch Vermittlung der Bundesregierung Gesetzesanträge im Nationalrat stellen.