Behandlung von Grundbuchsstücken im Zuge agrarischer Operationen und Anlegung von Grundbüchern
Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1930,
römisch fünf
Paragraph 30
08.04.1930
Allg GAV
14/02 Gerichtsorganisation; 20/11 Grundbuch
Das hinsichtlich des Grundbuches einer Katastralgemeinde eingeleitete Richtigstellungsverfahren umfaßt auch die in anderen Katastralgemeinden liegenden Nebenbestandteile der in dem betreffenden Grundbuch eingetragenen Grundbuchskörper. Anmeldungen, die sich auf solche Nebenbestandteile beziehen, können daher nicht im Zuge des Richtigstellungsverfahrens erfolgen, das für das Grundbuch derjenigen Gemeinde stattfindet, in der die Nebenbestandteile liegen.
17.11.2025
10000137
NOR12002384
N1193012368P