Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien
Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1929,
Artikel eins
21.03.1929
Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich gegenseitig, Streitigkeiten und Konflikte jeglicher Art, die zwischen Österreich und Spanien entstehen sollten und die nicht durch die gewöhnlichen diplomatischen Verfahren bereinigt werden konnten, auf friedlichem Wege und nach den in dem vorliegenden Vertrage vorgesehenen Methoden zu regeln.