Kurztitel

Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1929,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.03.1929

Text

Artikel 1.

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich gegenseitig, Streitigkeiten und Konflikte jeglicher Art, die zwischen Österreich und Spanien entstehen sollten und die nicht durch die gewöhnlichen diplomatischen Verfahren bereinigt werden konnten, auf friedlichem Wege und nach den in dem vorliegenden Vertrage vorgesehenen Methoden zu regeln.