Antikriegspakt, Beitritt Österreichs
Bundesgesetzblatt Nr. 268 aus 1929,
Vertrag - Multilateral
Artikel 2
24.07.1929
19/10 Friedenssicherung
Artikel römisch zwei. Die Hohen Vertragschließenden Teile anerkennen, daß die Regelung aller Streitigkeiten oder Konflikte, welcher Art und welchen Ursprungs sie auch sein mögen, die zwischen ihnen entstehen sollten, nie anders als durch friedliche Mittel angestrebt werden darf.
19.04.2018
10000125
NOR12002263
N1192915744S