Kurztitel

Niederlassungsvertrag (Ägypten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1929,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

29.10.1929

Text

Artikel römisch fünf. Dieses Übereinkommen soll 14 Tage nach dem Tage seiner Unterzeichnung ausführbar sein. Es soll durch die zuständigen Behörden der beiden Länder genehmigt werden, und der Austausch der Ratifikationsurkunden soll sobald wie möglich in Wien stattfinden.

Geschehen zu Wien, am 14. Oktober 1929 in zweifacher Ausfertigung.