Kurztitel

Niederlassungsvertrag (Ägypten)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 362 aus 1929,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

29.10.1929

Text

Artikel römisch vier. Im Sinne dieses Übereinkommens sind unter “österreichischen Staatsangehörigen” Personen zu verstehen, die ihrer Abstammung nach Österreicher oder dies auf Grund gesetzlicher Bestimmung geworden sind, mit Ausnahme der österreichischen Schutzbefohlenen.