Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1928,
K
Artikel eins
10.07.1928
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 19. Juni 1928,
Z
, folgenden Rechtssatz beschlossen:
Durch ein auf Grund des Artikels 12 des Bundes-Verfassungsgesetzes erlassenes Bundesgrundsatzgesetz, das nicht den Charakter eines Verfassungsgesetzes hat, dürfen eigene Bundesorgane, und sohin insbesondere nicht Bundespolizeibehörden mit der Vollziehung und sohin insbesondere auch nicht mit der Vollziehung auf dem Gebiete der Straßenpolizei, soweit sie sich nicht auf Bundesstraßen bezieht, betraut werden.
1. vergleiche die mit der B-VG Novelle 1929 eingeführte Bestimmung des Artikel 15, Absatz 4, B-VG!
2. vergleiche Artikel 2, B-VG
Trennungsgrundsatz, Bundesstaatliches Prinzip, Trennung der Vollziehungsbereiche von Bund und Ländern
25.10.2021
10000103
NOR12002078
N11928122790