Kurztitel

Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 55 aus 1926,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

07.03.1926

Text

Artikel 1.

Die zwischen der ehemaligen österreichischen-ungarischen Monarchie und der Schweiz geschlossenen Staatsverträge vom 7. Dezember 1875 zur Regelung der Niederlassungsverhältnisse, vom 10. März 1896 über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern und vom 21. August 1916 über die Beglaubigung der von öffentlichen Behörden Österreichs oder der Schweiz ausgestellten oder beglaubigten Urkunden, werden von den vertragschließenden Teilen angewendet werden.