Vertragsregime mit der Schweiz
Bundesgesetzblatt Nr. 56 aus 1926,
K
Artikel eins
23.03.1926
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Ziffer eins Die nachstehend bezeichneten internationalen Übereinkommen finden im Verhältnisse zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft Anwendung, und zwar:
Ziffer 2 Es wird festgestellt, daß das durch die Verordnung des ehemaligen österreichischen Justizministeriums vom 27. Mai 1914 und vom 2. August 1918, beziehungsweise durch die Beschlüsse des schweizerischen Bundesrates vom 10. Juli 1914 und vom 25. Oktober 1918 begründete Gegenseitigkeitsverhältnis auf dem Gebiete des Urheberrechtsschutzes von dem Zeitpunkte der Auflösung der österreichisch-ungarischen Monarchie bis zum Beitritt der Republik Österreich zu der am 13. November 1908 revidierten Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, das ist bis einschließlich 30. September 1920, bestanden hat.
18.03.2021
10000087
NOR12001978
N1192615372S