Regelung der mit Tirol verbundenen Interessen (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 176 aus 1926,
Artikel 12
07.07.1926
Die in den Artikeln 10 und 11 erwähnten Rechte können nur auf Grund von Übereinkommen zwischen den Hohen Vertragschließenden Parteien abgelöst oder anderweitig geregelt werden.