Staatsvertrag betreffend ein Vergleichsverfahren (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Nr. 155 aus 1925,
Artikel 11,
01.05.1925
Während der Dauer des Vergleichsverfahrens enthalten sich die vertragschließenden Teile jeder Maßnahme, die auf die Annahme der Vorschläge des ständigen Vergleichsrates nachteilig zurückwirken könnte.