Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien)
Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1925,
Artikel 2,
16.06.1925
Hinsichtlich der für Verhandlung und Entscheidung der Fälle anzuwendenden Sprache finden die Vorschriften der Prozeßordnung des Österreichisch-Italienischen Gemischten Schiedsgerichtshofes Anwendung.