Kurztitel

Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 391 aus 1924,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

07.11.1924

Text

Artikel 3.

Die Hohen Vertragschließenden Teile sind darüber einig, am heutigen Tage ein Handelsübereinkommen und ein Niederlassungsübereinkommen abzuschließen.