Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei)
Bundesgesetzblatt Nr. 391 aus 1924,
Artikel eins
07.11.1924
Unverletzbarer Friede und aufrichtige, immerwährende Freundschaft werden zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik sowie zwischen den Bürgern beider Teile bestehen.