Kurztitel

Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 391 aus 1924,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

07.11.1924

Text

Artikel 1.

Unverletzbarer Friede und aufrichtige, immerwährende Freundschaft werden zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik sowie zwischen den Bürgern beider Teile bestehen.