Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien)
Bundesgesetzblatt Nr. 602 aus 1923,
Artikel 30
29.11.1923
Artikel römisch 30 . Die Ratifikation dieses Übereinkommens erfolgt durch Austausch diplomatischer Noten.
Das Übereinkommen tritt am Tage des Austausches dieser Noten in Kraft.
Urkund dessen haben die beiderseitigen Delegierten das Übereinkommen in doppelter Ausfertigung, und zwar in deutscher und serbo-kroatischer Sprache unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, den 26. Juni 1923.