Kurztitel

Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Jugoslawien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 602 aus 1923,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 30

Inkrafttretensdatum

29.11.1923

Text

Artikel römisch 30 . Die Ratifikation dieses Übereinkommens erfolgt durch Austausch diplomatischer Noten.

Das Übereinkommen tritt am Tage des Austausches dieser Noten in Kraft.

Urkund dessen haben die beiderseitigen Delegierten das Übereinkommen in doppelter Ausfertigung, und zwar in deutscher und serbo-kroatischer Sprache unterzeichnet.

Geschehen zu Wien, den 26. Juni 1923.