Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1922,
Vertrag – Tschechische R
Artikel 6, Paragraph eins
01.01.1993
19/02 Staatsgrenzen
Ziffer eins Unter der Bezeichnung March-Thaya-Dreieck im Sinne dieses Übereinkommens ist jenes zum tschecho-slowakischen Staat gehörige Gebiet zu verstehen, das im Süden und Westen durch die Thaya von ihrer Mündung bis zum Schnittpunkte mit der früheren von der Thaya zur March verlaufenden Verwaltungsgrenze zwischen Niederösterreich und Mähren, im Norden durch die erwähnte Verwaltungsgrenze und im Osten durch die March von ihrem Schnittpunkte mit der genannten Verwaltungsgrenze bis zur Mündung der Thaya in die March begrenzt ist.
Ziffer 2 Die Bestimmungen dieses Abschnittes verfolgen den Zweck, den Interessenten in den an das March-Thaya-Dreieck angrenzenden österreichischen politischen Bezirken Mistelbach und Gänserndorf den seit unvordenklichen Zeiten unentbehrlichen Bezug der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnisse aus dem March-Thaya-Dreieck auf immerwährende Zeiten zu sichern.
26.05.2020
10000070
NOR12001586
N1192247309L