Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1922,
Vertrag – Tschechische R
Artikel 4
01.01.1993
19/02 Staatsgrenzen
Die tschecho-slowakische Regierung gestattet den Bewohnern der Gemeinden Ottental, Steinabrunn, Drasenhofen, Gutenbrunn, Stützenhofen, Klein-Schweinbarth, Falkenstein, Poysbrunn, Schrattenberg, Katzelsdorf, Pottenhofen und Wildendürnbach des politischen Bezirkes Mistelbach den Übertritt auf das tschecho-slowakische Staatsgebiet zwecks Benützung der Bahn Nikolsburg-Feldsberg-Lundenburg zur Durchfahrt nach Österreich und umgekehrt gegen Vorweisung der im kleinen Grenzverkehr üblichen Grenzübertrittsscheine unter der Bedingung, daß diese Scheine mit dem ausdrücklichen Vermerk: „Gültig nur für die Durchfahrt nach Österreich und zurück unter Benützung der Bahn Nikolsburg-Feldsberg-Lundenburg“ versehen sind.
26.05.2020
10000070
NOR12001583
N1192247306L