Konsularischer Verkehr zwischen Österreich und der UdSSR
Bundesgesetzblatt Nr. 147 aus 1922,
Artikel 11
14.02.1922
Die österreichischen Vertretungen in Rußland und in der Ukraine nehmen durch ihre Handelsvertretungen die wirtschaftlichen Interessen der Republik Österreich und ihrer Angehörigen wahr.
Die russische und die ukrainische Handelsvertretung in Österreich sind als staatliche Handelsstellen für den Rechtsverkehr auf österreichischem Gebiete als legitimierte Vertreterinnen der russischen, beziehungsweise der ukrainischen Regierung anzusehen. Diese erkennen alle Rechtshandlungen als für sie verbindlich an, die entweder die Leiter der Vertretungen oder die Leiter der Handelsvertretungen oder endlich die von einer dieser Personen bevollmächtigten Beauftragten vornehmen.