Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1922,
Vertrag – Slowakei
Artikel eins, Paragraph eins
01.01.1993
19/02 Staatsgrenzen
Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“, soweit dieses Übereinkommen die österreichisch-slowakische Staatsgrenze betrifft.
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel Bundesgesetzblatt Nr. 1046 aus 1994,) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein „Beachte“ befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.
Ziffer eins Die österreichische Regierung stimmt zu, daß die ganze Wasserkraft des Thayaflusses in der Grenzstrecke von Cizov (Zaisa) bis Podmol (Baumöhl) durch ein von der Tschecho-slowakischen Republik gefördertes Unternehmen einheitlich ausgebaut werde.
Ziffer 2 Dieser Ausbau erfolgt durch Bauwerke, die teilweise auf österreichisches, teilweise auf tschecho-slowakisches Gebiet zu liegen kommen.
1. Staatsvertrag zwischen der Republik Österreich und der tschechoslowakischen Republik zur Regelung der technisch-ökonomischen Fragen in den Grenzstrecken der Donau, March und Thaya, Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1930,;
2. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, Bundesgesetzblatt Nr. 106 aus 1970,;
3. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über das Betreten der durch Regulierungen von Grenzgewässern betroffenen Gebietstrecke, Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1978,, samt K des Bundeskanzlers, Bundesgesetzblatt Nr. 310 aus 1978, und Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1983,.
Kraftwerk, Stauwerk
26.05.2020
10000064
NOR12001477
N1192214349A