Zwischenstaatliches Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels
Bundesgesetzblatt Nr. 740 aus 1922,
Vertrag - Multilateral
Artikel 11,
14.10.1922
19/05 Menschenrechte
Das gegenwärtige Übereinkommen wird für jeden Vertragsteil mit dem Tage der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde oder der Beitrittserklärung in Kraft treten.
Frauenhandel
30.09.2025
10000063
NOR12001473
N1192214298S