Staatsvertrag zwischen Österreich und Frankreich vom 13. November 1855, betreffend die gegenseitige Auslieferung der Verbrecher, R. G. Bl. Nr. 12 ex 1856;
Verhältnis zwischen Österreich und Frankreich
Bundesgesetzblatt Nr. 138 aus 1921,
Artikel eins
18.10.1920
Die Regierung der französischen Republik hat auf Grund des Artikels 241, Absatz 1, des Staatsvertrages von St. Germain mitgeteilt, daß sie gegenüber der Republik Österreich folgende von dem Kaisertum Österreich oder der österreichisch-ungarischen Monarchie mit Frankreich abgeschlossen Staatsverträge anzuwenden wünscht:
Die vorstehenden Vertragsverhältnisse sind auf Grund des Artikels 241, Absatz 2, des Staatsvertrages von St. Germain im Verhältnisse zwischen der Republik Österreich und der französischen Republik am 18. Oktober 1920 in Kraft getreten.