Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 305
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Der durch Artikel 57 des Berliner Vertrages vom 13. Juli 1878 Österreich-Ungarn erteilte und von diesem auf Ungarn übertragene Auftrag zur Ausführung der Arbeiten am Eisernen Tor wird aufgehoben. Der mit der Verwaltung dieses Stromabschnittes betraute Ausschuß regelt vorbehaltlich der finanziellen Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages die Schlußrechnung. Die etwa erforderlichen Abgaben werden keinesfalls seitens Ungarns eingehoben.
23.02.2023
10000044
NOR12001292
N1192019941S