Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 380
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Sofern der gegenwärtige Vertrag nichts Gegenteiliges bestimmt, ist und bleibt es in allen jenen Fällen, wo der genannte Vertrag die Ordnung einer bestimmten Staaten eigentümlichen Frage im Wege einer zwischen den interessierten Staaten abzuschließenden Abmachung vorsieht, zwischen den Hohen vertragschließenden Teilen ausgemacht, daß die Schwierigkeiten, welche in dieser Hinsicht entstehen könnten, durch die alliierten und assoziierten Hauptmächte geregelt werden, bis Österreich als Mitglied des Völkerbundes zugelassen wird.
23.02.2023
10000044
NOR12001287
N1192019933S