Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 373
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Österreich verpflichtet sich, die von den alliierten und assoziierten Mächten oder einigen unter ihnen mit einer anderen Macht abgeschlossenen oder abzuschließenden Übereinkommen und Ergänzungs- oder Abänderungsabkommen zu denselben anzuerkennen, welche sich auf den Handel mit Waffen und geistigen Getränken und auf die übrigen in den Generalakten d. d. Berlin, 26. Februar 1885 und d. d. Brüssel, 2. Juli 1890 behandelten Materien beziehen.
01.03.2023
10000044
NOR12001279
N1192019925S