Kurztitel

Staatsvertrag von St. Germain

Kundmachungsorgan

StGBl. Nr. 303/1920

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 328

Inkrafttretensdatum

16.07.1920

Index

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien

Text

Abschnitt römisch vier.
Entscheidung von Streitigkeiten und Nachprüfung der Bestimmungen mit dauernder Geltung.

Artikel 328.

Streitfragen, die zwischen den beteiligten Mächten über die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen im vorliegenden Teile des gegenwärtigen Vertrages entstehen, werden in der von dem Völkerbund vorgesehenen Weise geregelt.

Anmerkung

Gegenstandslos, zur Beilegung von Streitigkeiten siehe heute IGH-Statut, Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1956,.

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2023

Gesetzesnummer

10000044

Dokumentnummer

NOR12001233

alte Dokumentnummer

N1192019879S