Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 328
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Streitfragen, die zwischen den beteiligten Mächten über die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen im vorliegenden Teile des gegenwärtigen Vertrages entstehen, werden in der von dem Völkerbund vorgesehenen Weise geregelt.
Gegenstandslos, zur Beilegung von Streitigkeiten siehe heute IGH-Statut, Bundesgesetzblatt Nr. 120 aus 1956,.
23.02.2023
10000044
NOR12001233
N1192019879S