Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 316
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Bei Beförderungen, die teils mit der Eisenbahn, teils auf Binnenwasserstraßen, mit oder ohne Durchgangsfrachtbrief erfolgen, finden die vorstehenden Bestimmungen auf den Teil der Strecke Anwendung, der mit der Eisenbahn zurückgelegt wird.
23.02.2023
10000044
NOR12001221
N1192019867S