Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 308
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Im Falle des Baues eines Großschiffahrtsweges Rhein–Donau verpflichtet sich Österreich, auf diesen Schiffahrtsweg die in den Artikeln 292 und 294 bis 299 des gegenwärtigen Vertrages niedergelegte Ordnung zur Anwendung zu bringen.
23.02.2023
10000044
NOR12001213
N1192019859S