Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 307
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Österreich ist der Europäischen Donaukommission gegenüber zu allen Wiederherstellungen, Wiedergutmachungen und Entschädigungen für die von dieser Kommission während des Krieges erlittenen Verluste verpflichtet.
23.02.2023
10000044
NOR12001212
N1192019858S