Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 301
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Europäische Donaukommission übt von neuem die Befugnisse aus, die sie vor dem Kriege hatte. Vorläufig wird diese Kommission jedoch lediglich von den Vertretern Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Rumäniens gebildet.
23.02.2023
10000044
NOR12001207
N1192019853S