Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 293
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Österreichische Schiffe dürfen indes regelmäßige Schiffsverbindungen für Reisende und Güter zwischen den Häfen einer alliierten oder assoziierten Macht nur mit deren besonderer Ermächtigung unterhalten.
23.02.2023
10000044
NOR12001199
N1192019845S