Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 170
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Hohen vertragschließenden Teile verzichten auf die gegenseitige Erstattung der Aufwendungen für den Unterhalt der Kriegsgefangenen in ihren Gebieten.
23.02.2023
10000044
NOR12001062
N1192019708S