Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 169
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Österreich verpflichtet sich, alle Gegenständ, Werte oder Urkunden, die Staatsgehörigen der alliierten oder assoziierten Mächte gehört haben und etwa von den österreichischen Behörden zurückbehalten sind, unverzüglich nach Inkrafttreten des gegeenwärtigen Vertrages zurückzustellen.
23.02.2023
10000044
NOR12001061
N1192019707S