Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 110,
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Bestimmungen des römisch IV. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) (Artikel 95 bis 117) sind obsolet.
Österreich erkennt für sein Teil alle von der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie mit Siam geschlossenen Verträge, Übereinkommen und Vereinbarungen mit Siam samt den daraus etwa entspringenden Rechten, Ansprüchen oder Vorrechten, sowie jedes Recht auf die Konsulargerichtsbarkeit in Siam als vom 22. Juli 1917 ab hinfällig an.
05.05.2023
10000044
NOR12001002
N1192019648S