Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 106
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Bestimmungen des römisch vier. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) (Artikel 95 bis 117) sind obsolet.
Österreich gibt für sein Teil seine Zustimmung zur Aufhebung der Verordnung Seiner Hoheit des Khedive vom 28. November 1904, betreffend die Kommission der ägyptischen öffentlichen Schuld und zu allen Abänderungen, die die ägyptische Regierung für angebracht erachtet.
05.05.2023
10000044
NOR12000998
N1192019644S