Staatsvertrag von St. Germain
StGBl. Nr. 303/1920
Vertrag – Multilateral
Artikel 105,
16.07.1920
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Die Bestimmungen des römisch IV. Teiles (Außereuropäische Interessen Österreichs) (Artikel 95 bis 117) sind obsolet.
Die ägyptische Regierung hat völlige Handlungsfreiheit hinsichtlich der Regelung der Rechtsstellung der österreichischen Staatsangehörigen in Ägypten sowie der Bedingungen, unter denen sie sich dort niederlassen dürfen.
05.05.2023
10000044
NOR12000997
N1192019643S